Fahrtkosten zur Arbeit können von der Steuer abgezogen werden. Hierbei können die Kosten sowohl mit dem Velo, dem eigenen Auto, oder dem ÖV entstanden sein. Beim Abzug der Fahrtkosten gibt es einige Einzelheiten zu berücksichtigen. Die Fahrtkosten sind nicht immer zulässig und müssen festgelegte Anforderungen erfüllen. Ausserdem gilt ein Höchstbetrag der abziehbaren Kosten von CHF 3'000.